Wohnmobil & Wohnwagen

Dein Führerschein wartet auf dich

Individuell ans Ziel

Bei uns bekommst du eine indiviuelle Betreuung. Gemeinsam sorgen wir für deine optimale Fahrausbildung. Und das zahlt sich aus. In 2024 war unsere Bestehungsquote beim PKW Führerschein um 40% höher als der Durchschnitt in MV. Ergreife also deine sichere Chance auf den Führerschein und melde dich bei uns.

Camper-Ausbildung im Überblick

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für Camper

Wohnmobile bis 3,5t (B)

Was du fahren darfst:

  • zG von 3500kg
  • max. 8 Mitfahrende ausgenommen Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 2 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Bemerkungen:
18 Jahre beim Direkterwerb, schließt Klasse AM & L ein

Alter:
17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Wohnmobile ab 3,5t (C1)

Was du fahren darfst:

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 6 Stunden
Klassenspezifisch – 6 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 1 Stunde
Schulung bei Dunkelheit – 1 Stunde

Voraussetzungen:
Klasse B

Befristung: 
Danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Mindestalter:
18 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Wohnwagen (BE)

Was du fahren darfst:

  • zG Anhänger über 750kg, aber max. 3500kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Bemerkungen:
Vorbesitz: B, nur Praktische Prüfung

Alter:

17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren

Dein Ausbildungsplatz

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    FAQ

    Ab wann kann ich den Camper Füherschein machen?

    Klasse C1 (LKW bis 7,5 t):

    • 18 Jahre

    Klasse B & BE

    BF17, auch bekannt als „Führerschein mit 17“, erlaubt Jugendlichen in Deutschland, ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben – jedoch nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person. Ziel der Regelung: Unfallquoten bei Fahranfängern senken, indem junge Fahrer sicherere Fahrpraxis sammeln.

    So funktioniert’s:

    • Anmeldung ab 16,5 Jahren in unserer Fahrschule.
    • Einverständnis der Erziehungsberechtigten & Ausnahmeantrag beim Amt erforderlich.
    • Prüfungen: Theorie frühestens 4 Monate vor dem 17. Geburtstag, Praxis 1 Monat vorher.

    Nach bestandenen Prüfungen erhältst du eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gilt. Voraussetzung: Während der Fahrt muss eine eingetragene Begleitperson anwesend sein. Verstöße führen zum Widerruf der Genehmigung – ein Aufbauseminar wird dann Pflicht.

    Ab 18 wird die Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Führerschein umgewandelt – ohne weitere Prüfungen.

    Welche Unterlagen benötige ich?

    Für die Anmeldung bei der Fahrschule und den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle benötigst du:

    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. Biometrisches Passfoto
    3. Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    4. Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
    5. Führerschein der Klasse B (Voraussetzung für C oder CE)
    6. Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    7. Augenärztliches Gutachten (nur für C/CE, nicht für C1/C1E)
    Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

    Neben den Fahrschulkosten fallen folgende Gebühren an:

    • Sehtest: ca. 6 – 20 €
    • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 30 – 50 €
    • Ärztliches Gutachten: ca. 80 – 150 €
    • Augenärztliches Gutachten: ca. 60 – 100 €
    • Gebühr für den Führerscheinantrag (bei der Führerscheinstelle): ca. 40 – 80 €
    • Theoretische Prüfung: ca. 22,50 € (TÜV/DEKRA)
    • Praktische Prüfung: ca. 120 – 200 €