Glossar

PKW

PKW-Ausbildung im Überblick

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für PKW und PKW mit Anhänger.

Klasse B

Was du fahren darfst:

  • zG von 3500kg
  • max. 8 Personen außer dem FahrerAnhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 2 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Bemerkungen:
18 Jahre beim Direkterwerb, schließt Klasse AM & L ein

Alter:
17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse B96

Was du fahren darfst:

  • zG Anhänger über 750kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen 6 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden    

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden Schulung auf Autobahnen 1 Stunden Schulung bei Dunkelheit 1 Stunden

Bemerkungen:
Erweiterung der Klasse B, wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber Schulung

Alter:

17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren

Klasse BE

Was du fahren darfst:

  • zG Anhänger über 750kg, aber max. 3500kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Bemerkungen:
Vorbesitz: B, nur Praktische Prüfung

Alter:

17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren

Sonderfahrzeuge-Ausbildung im Überblick

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für Sonderfahrzeuge wie Trecker und Zugmaschienen

Klasse L

Was du fahren darfst:

Zugmaschinen

  • für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40km/h
  • mit Anhänger darf max. 25km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

  • bbH max. 25km/h
  • auch mit Anhänger

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 12 Doppelstunden
Grundwissen (bei Erweiterung : 6 Doppelstunden Grundwissen)
– 2 Doppelstunden
Klassenspezifisch – 4 Stunden    

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 1 Stunden
Schulung bei Dunkelheit – 1 Stunden

Prüfungen:
Prüfung TheoriePraxisprüfung entfällt

Bemerkungen
:
Klasse L ist unbefristet gültig

Alter:
16 Jahre

Klasse T

Was du fahren darfst:

  • zG Anhänger über 750kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 12 Doppelstunden
Grundwissen bei Erweiterung _ 6 Doppelstunden
Klassenspezifisch – 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 1 Stunden
Schulung bei Dunkelheit – 1 Stunden

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bemerkungen:
schließt Klasse AM und L ein,

Klasse L ist unbefristet gültig

Alter:
16 Jahre

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

BF17, auch bekannt als „Führerschein mit 17“, erlaubt Jugendlichen in Deutschland, ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben – jedoch nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person. Ziel der Regelung: Unfallquoten bei Fahranfängern senken, indem junge Fahrer sicherere Fahrpraxis sammeln.

So funktioniert’s:

  • Anmeldung ab 16,5 Jahren in unserer Fahrschule.
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten & Ausnahmeantrag beim Amt erforderlich.
  • Prüfungen: Theorie frühestens 4 Monate vor dem 17. Geburtstag, Praxis 1 Monat vorher.

Nach bestandenen Prüfungen erhältst du eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gilt. Voraussetzung: Während der Fahrt muss eine eingetragene Begleitperson anwesend sein. Verstöße führen zum Widerruf der Genehmigung – ein Aufbauseminar wird dann Pflicht.

Ab 18 wird die Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Führerschein umgewandelt – ohne weitere Prüfungen.

Zweirad

Zweiradausbildung im Überblick

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für Mofas, Motorräder und aller anderen motorrisierten Zweiräder.

Klasse A1

Was du fahren darfst:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
  • Leistung max. 15kW

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden    

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Bemerkungen:
schließt Klasse AM ein

Alter:
16 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A2

Was du fahren darfst:

  • Leistung max. 35kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung A2:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
   
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Bemerkung:
schließt Klasse AM und A1 ein

Alter: 18 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz von A1) erforderlich

Klasse A

Was du fahren darfst:

Krafträder

  • Hubraum über 50cm³
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren)
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
  • Leistung über 15kW

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 4 Stunden Schulung auf Autobahnen 2 Stunden Schulung bei Dunkelheit 1 Stunden *) Mindestalter von
– 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
– 21 Jahre, wenn nur Trikes gefahren werden
– 24 Jahre beim Direkterwerb
schließt Klasse AM, A1 und A2 ein

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre im Besitz von A2) erforderlich

Mofa

Was du fahren darfst:

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • max. 25 km/h, Einsitzer
  • max. 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 6 Stunden    

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 2 Stunden

Prüfungen:
Mofa Theorieprüfung

Alter:
16 Jahre
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor.

Klasse AM

Was du fahren darfst:

Zweirädrige Kleinkrafträder:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder:

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (inkl. Quad):

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
  • Leermasse max. 350kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden

Prüfungen:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bemerkungen:
Alter: 16 Jahre

Fahrsicherheitstraining

Fahrsicherheitstraining (SHT)

Zielsetzung: Gefahren erkennen, Gefahren vermeiden, Gefahren bewältigen!

Fahrsicherheitstrainings sind spezielle Schulungen für Kraftfahrzeugfahrer, die in Fahrsicherheitszentren durchgeführt werden. Die Teilnehmer lernen, Gefahren im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen, durch vorausschauende Fahrweise zu vermeiden und kritische Situationen durch Wissen und Fahrzeugbeherrschung zu bewältigen. Zudem werden sie für moderne Fahrzeugtechnik sensibilisiert.

PKW-Fahrsicherheitstraining

Das Training wird in verschiedene Schwierigkeitsstufen unterteilt (z. B. Aufbaukurs, Fortgeschrittene, Perfektionstraining). Es beginnt mit einer theoretischen Einführung zu Fahrphysik, Fahrzeugtechnik (ABS, ESP) und individuellen Wünschen der Teilnehmer.

Praktische Übungen (max. 12 Teilnehmer pro Gruppe):

  • Vollbremsung („Büffeltritt“) – Bei modernen Fahrzeugen aktiviert eine korrekte Vollbremsung die Warnblinkanlage.
  • Bremsweg-Erfahrung – Testen des Bremswegs bei verschiedenen Geschwindigkeiten und Untergründen.
  • Brems- & Ausweichmanöver – Manöver auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen, z. B. vor einer Wasserwand.
  • Kreisbahnfahrten – Bewusstes Erleben von Untersteuern und Übersteuern.
  • Slalom- & Kurvenfahrten – Fokus auf Blickführung und Lenkradhaltung („Viertel vor Neun“).
  • Dynamikplatte – Simulation eines ausbrechenden Hecks und korrektes Gegenlenken.
  • Rückwärtsfahren – Präzise Manöver um Hindernisse.

Motorrad-Fahrsicherheitstraining

Hauptzielgruppe: Fahrer zwischen 35 und 65 Jahren. Kurse sind in Einstieg-, Basis-, Intensiv- und Perfektionstraining unterteilt. Nach dem Training werden oft Tagesausfahrten angeboten.

Übungen zur Fahrtechnik:

  • „Motorradturnen“ – Warm-up mit Übungen im Stand (einbeinig, auf dem Tank sitzend etc.).
  • Langsamfahrt – Balance- und Schwingtechnik.
  • Slalom- & Kreisfahrten – Blickführung und Kopfhaltung.
  • Bremsübungen – Vollbremsung bis zum Stillstand.

Motorrad-Sicherheitstouren im Realverkehr

Neben dem klassischen Motorrad-Sicherheitstraining gibt es Sicherheitstouren, bei denen Teilnehmer während einer Gruppenausfahrt geschult werden. Hierbei stehen Selbst- und Fremdbeobachtung sowie gezielte fahrpraktische Übungen im Mittelpunkt.

  • Beobachtung von Fahrbahnverlauf und Querverkehr.
  • Förderung einer defensiven und sicherheitsorientierten Fahrweise.
  • Soziale Aspekte des Verkehrsverhaltens werden besonders berücksichtigt.

Aufbauseminar

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das ASF ist eine verpflichtende Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde bei einem A-Verstoß (schwerwiegende Zuwiderhandlung) oder zwei B-Verstößen (geringere Zuwiderhandlungen) innerhalb der Probezeit. Diese gilt in der Regel zwei Jahre für Führerscheinklassen außer L, AM und T. Ein A-Verstoß führt direkt zur Anordnung, ein B-Verstoß erst beim zweiten Mal.

A-Verstöße (schwerwiegend):

  • Straftaten wie Fahrerflucht, Nötigung, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verstöße gegen Verkehrsregeln wie Vorfahrt, Abstandsgebot oder Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fahrten ohne Fahrerlaubnis oder entgegen Auflagen

B-Verstöße (weniger schwerwiegend):

  • Kleinere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr, z. B. Kennzeichenmissbrauch

Ablauf des ASF:

  • Gruppe: 6–12 Teilnehmer
  • 4 Sitzungen à 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt (mind. 30 Minuten)
  • Ziel: Verstöße analysieren und sicheres Fahrverhalten entwickeln
  • Abschluss: Bescheinigung für die Behörde

Wird das ASF nicht fristgerecht absolviert, wird die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach Nachweis einer Teilnahme neu erteilt.

Fahreignungsseminar

Fahreignungsseminar (FES)

Seit 2014 ersetzt das FES das alte Punktesystem und ermöglicht den freiwilligen Punkteabbau.

Wichtig:

  • Punkteabbau nur bei 1–5 Punkten und einmal alle 5 Jahre
  • Besteht aus zwei Teilen:
    1. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme: Zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem Verkehrspsychologen zur Verhaltenskorrektur
    2. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme: Zwei Sitzungen à 90 Minuten mit Fahrlehrern, angepasst an die Verstöße

Details:

  • Mindestdauer: 22 Tage
  • Kosten: 300–600 € je nach Aufwand
  • Kein Punkteabbau bei 6–7 Punkten

Ziel des FES ist es, risikoreiches Verhalten zu erkennen, sicherere Alternativen zu entwickeln und ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein zu fördern.

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