Fragen und Antworten

Hier findest du alles wichtige zur deiner Fahrausbildung

Häufig gestellte Fragen – Alles, was du wissen musst

Du hast Fragen rund um den Führerschein, unsere Ausbildung oder die Finanzierungsmöglichkeiten? In unserem FAQ-Bereich findest du die wichtigsten Antworten zu unseren Kursen, den Fahrzeugklassen, dem Ablauf der Ausbildung und vielem mehr. Wir haben die häufigsten Fragen für dich zusammengestellt, damit du schnell und unkompliziert die Informationen bekommst, die du brauchst.

Falls deine Frage hier nicht beantwortet wird, stehen wir dir jederzeit persönlich zur Verfügung – wir helfen dir gerne weiter!

Welche Unterlagen benötige ich?

Erst einmal nichts außer Euren Personalausweis oder Reisepass. Zur Anmeldung in unserer Fahrschule kommt bitte während unserer Öffnungszeiten in eine unserer Geschäftsstellen. Wir beraten Euch dort gern persönlich und stehen für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit  Passbild
  • ein Passbild neueren Datums, neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm groß
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Beteiligung zur Ausbildung in Erster Hilfe
  • Wenn vorhanden, einen bereits existierenden Führerschein
  • Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis

Mit dem von uns erstellten „Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis“ und den oben genannten Papieren besucht Ihr anschließend die für Euch zuständige Führerscheinstelle. Dies kann nur durch Euch selbst erfolgen, denn Ihr leisten eine Unterschrift, die in Euren Führerschein übertragen wird. Von Seiten der Führerscheinstelle fallen Gebühren an!

Wie alt muss ich für den Füherschein sein?

Die Frage „Mit welchen Alter kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?“ steht oft im Raum. Jede Klasse hat ihre eigene Altersbeschränkung. Bis zu sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse kann der amtliche Führerscheinantrag abgegeben werden.

Zweiräder

Klasse Mofa15 Jahre
Klasse AM16 Jahre
Klasse A116 Jahre
Klasse A218 Jahre
Klasse A20 Jahre (nach 20 jahren A2) / 24 Jahre

PKW

Klasse B18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Klasse B9618 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Klasse BE18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre, Führerscheinklasse B notwendig)
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

LKW

Klasse C118 Jahre
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse C1E18 Jahre
(Führerscheinklasse C1 notwendig)
Klasse C18 Jahre (für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
21 Jahre (Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse CE

Busse

Klasse D118 Jahren, Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin “ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb “ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E erwerben.
21 JahreFührerscheinklasse B notwendig
Klasse D1E
Klasse DDie Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von (wie oben)
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von (wie oben);
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.24 JahreFührerscheinklasse B notwendig
Klasse DE

Sonderfahrzeuge

Klasse L16 Jahre
Klasse T16 Jahre
Was mache ich mit einem Bildungsgutschein?

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Unsere Fahrschule in Stralsund ist zertifiziert und erfüllt alle Voraussetzungen für die Förderung durch einen Bildungsgutschein. Wir begleiten dich von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Prüfung und sorgen dafür, dass du mit einem hochwertigen und praxisnahen Unterricht bestens vorbereitet bist.


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Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

Hier findest du eine Übersicht über die aktuellen Kosten für den Erwerb eines Führerscheins:

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)

  • Kosten: ca. 20 – 50 Euro (je nach Anbieter)

2. Passbilder

  • Kosten: ca. 8 – 15 Euro (abhängig vom Fotografen)

3. Sehtest

  • Kosten: ca. 6 – 10 Euro (durchgeführt beim Optiker)

4. Führerscheinantrag & Prüfung des Antrags

  • Klassen A, B und M: ca. 43,40 Euro
  • Zusätzliche Gebühren: Direktversand des Kartenführerscheins ca. 4,85 Euro

5. Theoretische und praktische Prüfung

  • Theoretische Prüfung: ca. 22,49 Euro
  • Praktische Prüfung (abhängig von der Klasse): ca. 116,93 Euro (Klasse B), andere Klassen variieren
  • TÜV/DEKRA-Gebühren: Zusätzliche Kosten können je nach Prüfungsorganisation anfallen

6. Vorläufiger Führerschein oder Express-Ausstellung

  • Vorläufiger Führerschein: ca. 10 – 20 Euro
  • Express-Ausstellung des Führerscheins: ca. 20 – 30 Euro

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