LKW Führerschein

Dein Führerschein wartet auf dich

Individuell ans Ziel

Mit unseren fortschrittlichen Fahrsimulatoren lernst du die wichtigsten Eigenschaften eines LKWs schon vor dem ersten Start auf der Straße kennen. So kannst du stressfrei alle Funktionen und Fahrsituationen ausprobieren, ohne dir Gedanken um den Verkehr oder enge Straßen machen zu müssen. Du entwickelst ein sicheres Gefühl für das Fahrverhalten und die Dimensionen deines Fahrzeugs – eine wertvolle Vorbereitung für den echten Einsatz im Berufsalltag.

LKW-Ausbildung im Überblick

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für LKW & Gespanne.

Klasse C1

Was du fahren darfst:

  • Alle Fahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 6 Stunden
Klassenspezifisch – 6 Stunden

Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 1 Stunde
Schulung bei Dunkelheit – 1 Stunde

Voraussetzungen:
Klasse B

Befristung: 
Danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Mindestalter:
18 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse C1E

Was du fahren darfst:

  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
  • Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung
Grundwissen – 12 Stunden
Klassenspezifisch – 4 Stunden

Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 4 Stunden
Schulung bei Dunkelheit – 3 Stunden

Voraussetzungen:
Klasse C1

Befristung:
Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig;
danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:
Klasse BE

Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Mindestalter:
18 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse C

Was du fahren darfst:

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 6 Stunden
Klassenspezifisch – 10 Stunden

Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 2 Stunden
Schulung bei Dunkelheit – 3 Stunden

Voraussetzungen:
Klasse B

Befristung:
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:
Klasse C1

Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Mindestalter:
21 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse CE

Was du fahren darfst:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Einzelheiten zur Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
Grundwissen – 6 Stunden
Klassenspezifisch – 4 Stunden

Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen – 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen – 1 Stunde
Schulung bei Dunkelheit – 1 Stunde

Voraussetzungen:
Klasse C

Befristung:
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:
Klassen BE, C1E und T

Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK

b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Mindestalter:
21 Jahre

Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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    FAQ

    Ab wann kann ich den LKW Füherschein machen?

    Das Mindestalter hängt von der Führerscheinklasse ab:

    Klasse C (LKW über 3,5 t, ohne Anhänger):

    • 21 Jahre (Regelfall)
    • 18 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

    Klasse CE (LKW mit Anhänger über 750 kg):

    • 21 Jahre (Regelfall)
    • 18 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung

    Klasse C1 (LKW bis 7,5 t):

    • 18 Jahre

    Klasse C1E (LKW bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg):

    • 18 Jahre
    Welche Unterlagen benötige ich?

    Für die Anmeldung bei der Fahrschule und den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle benötigst du:

    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. Biometrisches Passfoto
    3. Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    4. Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
    5. Führerschein der Klasse B (Voraussetzung für C oder CE)
    6. Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    7. Augenärztliches Gutachten (nur für C/CE, nicht für C1/C1E)
    Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

    Neben den Fahrschulkosten fallen folgende Gebühren an:

    • Sehtest: ca. 6 – 20 €
    • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 30 – 50 €
    • Ärztliches Gutachten: ca. 80 – 150 €
    • Augenärztliches Gutachten: ca. 60 – 100 €
    • Gebühr für den Führerscheinantrag (bei der Führerscheinstelle): ca. 40 – 80 €
    • Theoretische Prüfung: ca. 22,50 € (TÜV/DEKRA)
    • Praktische Prüfung: ca. 120 – 200 €