
PKW Führerschein
Dein Führerschein wartet auf dich

Moderne Fahrzeuge

5 Tage / Woche vor Ort

Lerne am Simulator

Individuelle Betreuung

Individuell ans Ziel
Mit unseren fortschrittlichen Fahrsimulatoren lernst du die wichtigsten Eigenschaften deines Fahrzeugs schon vor dem ersten Start auf der Straße kennen. So kannst du stressfrei alles austesten und musst dir noch keine Gedanken um den Verkehr um dich herum machen. Du bekommst ein realistisches Fahrgefühl vermittelt, das dir den Einstieg in den echten Straßenverkehr spürbar erleichtert.
PKW-Ausbildung im Überblick
Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für PKW und PKW mit Anhänger.
Klasse B
Was du fahren darfst:
- zG von 3500kg
- max. 8 Mitfahrende ausgenommen Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 2 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Bemerkungen:
18 Jahre beim Direkterwerb, schließt Klasse AM & L ein
Alter:
17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim begleitenden Fahren
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse B96
Was du fahren darfst:
- zG Anhänger über 750kg
- zG Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Grundwissen 6 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden Schulung auf Autobahnen 1 Stunde Schulung bei Dunkelheit 1 Stunden
Bemerkungen:
Erweiterung der Klasse B, wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber Schulung
Alter:
17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim begleitenden Fahren
Klasse BE
Was du fahren darfst:
- zG Anhänger über 750kg, aber max. 3500kg
Einzelheiten zur Ausbildung:
Bemerkungen:
Vorbesitz: B, nur Praktische Prüfung
Alter:
17*/18 Jahre *) Mindestalter von 17 Jahren beim begleitenden Fahren
Deine Wegbegleiter und Wegbereiter




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FAQ
Ab wann kann ich den PKW Füherschein machen?
BF17, auch bekannt als „Führerschein mit 17“, erlaubt Jugendlichen in Deutschland, ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben – jedoch nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person. Ziel der Regelung: Unfallquoten bei Fahranfängern senken, indem junge Fahrer sicherere Fahrpraxis sammeln.
So funktioniert’s:
- Anmeldung ab 16,5 Jahren in unserer Fahrschule.
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten & Ausnahmeantrag beim Amt erforderlich.
- Prüfungen: Theorie frühestens 4 Monate vor dem 17. Geburtstag, Praxis 1 Monat vorher.
Nach bestandenen Prüfungen erhältst du eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gilt. Voraussetzung: Während der Fahrt muss eine eingetragene Begleitperson anwesend sein. Verstöße führen zum Widerruf der Genehmigung – ein Aufbauseminar wird dann Pflicht.
Ab 18 wird die Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Führerschein umgewandelt – ohne weitere Prüfungen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Erst einmal nichts außer Euren Personalausweis oder Reisepass. Zur Anmeldung in unserer Fahrschule kommt bitte während unserer Öffnungszeiten in eine unserer Geschäftsstellen. Wir beraten Euch dort gern persönlich und stehen für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild
- ein Passbild neueren Datums, neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm groß
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Beteiligung zur Ausbildung in Erster Hilfe
- Wenn vorhanden, einen bereits existierenden Führerschein
- Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis
Mit dem von uns erstellten „Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis“ und den oben genannten Papieren besucht Ihr anschließend die für Euch zuständige Führerscheinstelle. Dies kann nur durch Euch selbst erfolgen, denn Ihr leisten eine Unterschrift, die in Euren Führerschein übertragen wird. Von Seiten der Führerscheinstelle fallen Gebühren an!
Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?
Hier findest du eine Übersicht über die aktuellen Kosten für den Erwerb eines Führerscheins:
1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
- Kosten: ca. 20 – 50 Euro (je nach Anbieter)
2. Passbilder
- Kosten: ca. 8 – 15 Euro (abhängig vom Fotografen)
3. Sehtest
- Kosten: ca. 6 – 10 Euro (durchgeführt beim Optiker)
4. Führerscheinantrag & Prüfung des Antrags
- Klassen A, B und M: ca. 43,40 Euro
- Zusätzliche Gebühren: Direktversand des Kartenführerscheins ca. 4,85 Euro
5. Theoretische und praktische Prüfung
- Theoretische Prüfung: ca. 22,49 Euro
- Praktische Prüfung (abhängig von der Klasse): ca. 116,93 Euro (Klasse B), andere Klassen variieren
- TÜV/DEKRA-Gebühren: Zusätzliche Kosten können je nach Prüfungsorganisation anfallen
6. Vorläufiger Führerschein oder Express-Ausstellung
- Vorläufiger Führerschein: ca. 10 – 20 Euro
- Express-Ausstellung des Führerscheins: ca. 20 – 30 Euro