
Zweirad Führerschein
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Individuelle Betreuung

Individuell ans Ziel
Bei uns bekommst du eine indiviuelle Betreuung. Gemeinsam sorgen wir für deine optimale Fahrausbildung. Und das zahlt sich aus. In 2024 war unsere Bestehungsquote beim PKW Führerschein um 40% höher als der Durchschnitt in MV. Ergreife also deine sichere Chance auf den Führerschein und melde dich bei uns.
Zweiradausbildung im Überblick
Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu der Führerscheinausbildung für Mofas, Motorräder und aller anderen motorrisierten Zweiräder.
Klasse A1
Was du fahren darfst:
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
- Leistung max. 15kW
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Bemerkungen:
schließt Klasse AM ein
Alter:
16 Jahre
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A2
Was du fahren darfst:
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung A2:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Bemerkung:
schließt Klasse AM und A1 ein
Alter: 18 Jahre
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz von A1) erforderlich
Klasse A
Was du fahren darfst:
Krafträder
- Hubraum über 50cm³
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren)
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
- Leistung über 15kW
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 4 Stunden Schulung auf Autobahnen 2 Stunden Schulung bei Dunkelheit 1 Stunde*) Mindestalter von
– 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
– 21 Jahre, wenn nur Trikes gefahren werden
– 24 Jahre beim Direkterwerb
schließt Klasse AM, A1 und A2 ein
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre im Besitz von A2) erforderlich
Mofa
Was du fahren darfst:
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- max. 25 km/h, Einsitzer
- max. 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 6 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 2 Stunden
Prüfungen:
Mofa Theorieprüfung
Alter:
16 Jahre
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor.
Klasse AM
Was du fahren darfst:
Zweirädrige Kleinkrafträder:
- Zweirädrige Kleinkrafträder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (inkl. Quad):
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
- Leermasse max. 350kg
Einzelheiten zur Ausbildung:
Theoretische Ausbildung A1 auf A:
Grundwissen 12 Stunden Klassenspezifisch 4 Stunden
Praktische Ausbildung:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden Schulung auf Autobahnen 4 Stunden Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Prüfungen:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bemerkungen:
Alter: 16 Jahre
Dein Ausbildungsplatz


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FAQ
Ab wann kann ich den Zweirad Füherschein machen?
Das Mindestalter hängt von der Führerscheinklasse ab:
Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h, max. 50 ccm oder 4 kW)
- 15 Jahre (in manchen Bundesländern)
- 16 Jahre (Regelfall)
Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW)
- 16 Jahre
Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW, max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht)
- 18 Jahre
Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbegrenzung)
- 24 Jahre (Direkteinstieg)
- 20 Jahre (nach 2 Jahren A2-Erfahrung)
B196 (125ccm-Erweiterung für Klasse B-Führerschein)
- 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B Führerscheins
- Keine Prüfung, nur Fahrerschulung
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Anmeldung bei der Fahrschule und den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
Zusätzliche Anforderungen für B196:
- Nachweis über 5 Jahre Führerschein Klasse B
Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?
Neben den Fahrschulkosten fallen folgende Gebühren an:
- Sehtest: ca. 6 – 20 €
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 30 – 50 €
- Gebühr für den Führerscheinantrag (bei der Führerscheinstelle): ca. 40 – 80 €
- Theoretische Prüfung: ca. 22,50 € (TÜV/DEKRA)
- Praktische Prüfung: ca. 120 – 200 €